Geförderte Sprachkurse - kurz erklärt
von Francesco Cassano
(Kommentare: 1)

Welche Fördermöglichkeiten gibt es?

Bei der geförderten Weiterbildung unterscheidet man zunächst nach den Zielgruppen, d.h. es wird unterschieden zwischen Menschen in Arbeit und Arbeit suchenden Menschen. Aufgrund der aktuellen gesamtwirtschaftlichen Situation möchten wir uns in unserem Artikel auf zwei förderfähige Gruppen konzentrieren:

  • Arbeit suchende Menschen
  • Arbeitnehmer in Kurzarbeit

Als Arbeitsuchender/ stehen Ihnen grundsätzlich zwei Förderinstrumente zur Verfügung, und zwar unabhängig davon, ob Sie Kunde*in einer Arbeitsagentur oder eines Jobcenters sind. Diese beiden Förderinstrumente sind der sogenannte Bildungsgutschein und der vermutlich immer noch weniger bekannte Aktivierung- und Vermittlungsgutschein (AVGS).

Wenn Sie aufgrund der andauernden Corona-Krise von Kurzarbeit betroffen sind, können Sie -und Ihr Arbeitgeber- ebenfalls in den Genuss einer staatlichen Förderung für Ihr Weiterbildungsanliegen bekommen. Hierfür steht Ihnen der Bildungsgutschein zur Verfügung.

Was unterscheidet einen Bildungsgutschein von einem AVGS?

Der Bildungsgutschein ist in seiner Ausgestaltung für längere Fort- und Weiterbildungen konzipiert. So kann man z.B. eine mehrjährige Umschulung mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Aufgrund der Möglichkeit einer Langzeitförderung werden mit einem Bildungsgutschein in der Regel abschlussorientierte Maßnahmen, also z.B. Umschulungen oder die Nachholung eines Berufs- oder Schulabschlusses gefördert. Trotz dieser prinzipiellen Ausrichtung auf Langzeit- oder modulare Weiterbildungen können Sie auch einen Sprachkurs mit einem Bildungsgutschein finanzieren. Diese Kurse finden immer im Gruppenverband statt und sind in der Regel drei Monate lang.

Auch für Menschen in Kurzarbeit steht der Bildungsgutschein als Förderinstrument zur Verfügung. Mit ihm können also auch in einer Kurzarbeitssituation theoretisch mehrmonatige Trainings finanziert werden. Die Höhe der Förderung hängt hier im wesentlichen von der Größe Ihres Arbeitgebers ab. Wenn Sie in einem Kleinstunternehmen arbeiten (höchstens 10 Mitarbeiter*innen und eine Bilanzsumme von höchsten 2 Mio €), werden für Ihre Weiterbildung in Kurzarbeit 100 % Ihrer Kosten durch den Staat übernommen und bleibt somit nicht nur für Sie, sondern auch für Ihren Arbeitgeber kostenfrei. Für Großunternehmen mit über 2.500 Mitarbeitern*innen beträgt der Zuschuss zu den Weiterbildungskosten immerhin auch noch bis zu 15 oder 20 % der Gesamtkosten. Ihr Englischtraining in Kurzarbeit können Sie bei uns als viermonatigen Teilzeitkurs absolvieren.

Im Gegensatz zum Bildungsgutschein richtet sich der AVGS in seiner Zielsetzung eher an Menschen, die ein kurzfristiges und unmittelbares Weiterbildungsanliegen haben. Das liegt zunächst daran, dass der AVGS nur eine Höchstförderdauer von 8 Kalenderwochen hat. Das heißt zugleich aber auch, dass Sie Ihre Weiterbildung, z.B. ein Englischtraining, als Einzeltraining buchen können, was mit einem Bildungsgutschein nicht möglich ist.

Inhaltlich kommen aufgrund seiner kurzfristigen Ausrichtung für die Förderung mit einem AVGS z.B. allgemeine Coachings und Karriereberatungen oder Sprachtrainings in Frage. Was die Zielgruppen des AVGS anbetrifft, handelt es sich hierbei in der Regel um solche Arbeit suchenden Menschen, die über im wesentlichen komplette und gute Ausbildungshintergründe verfügen und denen nur noch spezifische Elemente, z.B. Englischkenntnisse, zum Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt fehlen.

Wenn Sie unsicher sind, welche Förderung für Sie in Frage kommt, oder wenn Sie Unterstützung be der Beantragung Ihres Gutscheins benötigen, helfen wir Ihnen gerne!

Zurück

Kommentare

Kommentar von Brandonbab |

herbal ed remedies <a href=""> https://forums.dieviete.lv/profils/127605/forum/ </a> headache remedies

Einen Kommentar schreiben
Bitte rechnen Sie 4 plus 8.

Die von uns eingesetzten und einsetzbaren Cookies stellen wir Ihnen unter dem Link Cookie-Einstellungen in der Datenschutzerklärung vor. Voreingestellt werden nur zulässige Cookies, für die wir keine Einwilligung benötigen. Weiteren funktionellen Cookies können Sie gesondert in den Cookie-Einstellungen oder durch Bestätigung des Buttons "Akzeptieren" zustimmen.

Verweigern
Akzeptieren
Mehr
Copyright © 2024 School of International Communication GmbH